Der Verkauf eines Unternehmens ist nicht nur ein bedeutender Schritt im Unternehmerleben, sondern auch ein komplexer Vorgang mit steuerlichen Auswirkungen. In Österreich gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die es Unternehmern erlauben, ihre Steuerlast beim Unternehmensverkauf zu optimieren.

In diesem Artikel werden wir die relevanten steuerlichen Begünstigungen unter die Lupe nehmen und erläutern, wie Unternehmer in Österreich intelligente Strategien nutzen können, um Steuern zu sparen.

Was sind grundsätzlich die Steuersätze beim Verkauf und was ist die Berechnungsbasis?

Die Basis für die Steuerberechnung beim Unternehmensverkauf ist immer der Gewinn aus dem Verkauf. Somit nicht – wie oft falsch gedacht – der Verkaufserlös. Der steuerliche Gewinn aus dem Unternehmensverkauf ergibt sich aus dem Verkaufserlös minus – je nach Rechtsform – der Anschaffungskosten bzw. dem buchmäßigen Eigenkapital. Was die Anschaffungskosten im jeweiligen Fall sind, hängt von der Rechtsform ab. Im Folgenden wird darauf näher eingegangen sowie auch auf die grundsätzlichen Steuersätze beim Unternehmensverkauf:

Verkauf eines Einzelunternehmens bzw. von Anteilen an Personengesellschaften:

Der Veräußerungsgewinn unterliegt hier dem progressiven Einkommenssteuersatz. Der Einkommensteuersatz in Österreich kann je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens variieren. Der Höchstsatz für das zu versteuernde Einkommen beträgt 55%. Dieser Satz gilt jedoch nur für Einkommen über EUR 1,0 Mio. Diese Schwelle kann beim Unternehmensverkauf jedoch erfahrungsgemäß rasch überschritten werden. Vom Veräußerungspreis abgezogen werden darf das buchmäßige Eigenkapital des Einzelunternehmens bzw. das steuerliche Kapitalkonto bei einer Personengesellschaft. Es bedarf daher einer Bilanz zum Veräußerungsstichtag, auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner.

Verkauf eines Anteils an einer GmbH oder AG:

Wenn man als Person die Anteile an einer GmbH verkauft, fällt die Kapitalertragssteuer von 27,5% auf den Veräußerungsgewinn an. Die steuerlichen Anschaffungskosten sind meist die tatsächlich geleisteten Anschaffungskosten. Also zB die Stammeinlage oder die historischen Kosten für den Erwerb der Anteile.

 

Was sind nun die Möglichkeiten zum Steuern sparen?

Verkauf eines Einzelunternehmens bzw. von Anteilen an Personengesellschaften:

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten um die höchstwahrscheinlich sehr hohe Steuerbelastung zu reduzieren:

  • Halber Einkommenssteuersatz: das ist eine gute Möglichkeit, jedoch nur unter folgenden Bedingungen – nämlich der Verkäufer muss zumindest 60 Jahre alt sein, seit der Eröffnung des Betriebes oder der letzten entgeltlichen Übertragung sind 7 Jahre vergangen und der Verkäufer muss seinen gesamten Betrieb(santeil) verkaufen und danach die Erwerbsfähigkeit zur Gänze einstellen. Das kann jedoch Probleme machen, wenn der Käufer wünscht, dass sich der Verkäufer für eine gewisse Zeit nach der Übergabe zur weiteren Mitarbeit im Betrieb verpflichtet.
  • Gleichmäßige Verteilung des Veräußerungsgewinns auf 3 Jahre: diese Variante ist unabhängig vom Alter des Verkäufers, jedoch muss der Betrieb zumindest 7 Jahre vor Verkauf bereits bestanden haben oder der eigene Kauf durch den Verkäufer 7 Jahre zurückliegen.
  • Umgründung durch Einbringung: Eine weitere Möglichkeit wäre, das Einzelunternehmen oder die Anteile an einer Personengesellschaft in eine GmbH einzubringen und dann die Anteile an der GmbH zu verkaufen. Hier wären nur die 27,5% KESt auf den Gewinn fällig.

Wichtig zu wissen ist, dass man die drei erwähnten Methoden nicht miteinander kombinieren kann.

Verkauf eines Anteils an einer GmbH oder AG:

Beim Verkauf von Anteilen an einer GmbH oder AG als Privatperson fällt wie oben bereits erwähnt lediglich eine Kapitalertragssteuer von 27,5% auf den Veräußerungsgewinn an. Hier ist man in den meisten Fällen bereits bei der geringsten möglichen Steuerbelastung angekommen. Verkauft jedoch eine Holding die Anteile an einer GmbH kommt es zu einer doppelten Steuerbelastung. Deswegen empfehlen wir hier – falls möglich – vor dem Verkauf noch eine Umgründung vorzunehmen. Für nähere Infos dazu verweisen wir auf unseren früheren Blogartikel zum Thema „Warum Holdingstrukturen beim Unternehmensverkauf steuerlich von Nachteil sein können.“

Worauf ist somit steuerlich zu achten beim Unternehmensverkauf?

#Sorgfältige Planung:

Vor dem Unternehmensverkauf ist eine gründliche steuerliche Planung unerlässlich. Die rechtzeitige Identifizierung der besten steuerlichen Strategie ist entscheidend, um mögliche Steuervorteile zu maximieren.

#Erfüllung der Voraussetzungen:

Jede steuerliche Begünstigung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Bedingungen erfüllt sind, um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

#Professionelle Beratung:

Aufgrund der Komplexität des österreichischen Steuerrechts ist die Einbeziehung von professionellen Steuerberatern ratsam. Eine fachkundige Beratung kann sicherstellen, dass die steuerlichen Aspekte des Unternehmensverkaufs optimal gestaltet werden.

 

Fazit:

Der Unternehmensverkauf in Österreich bietet verschiedene steuerliche Möglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren. Die Auswahl der besten Strategie erfordert eine individuelle Betrachtung der Unternehmenssituation und eine sorgfältige Abwägung der steuerlichen Optionen. Durch professionelle Beratung und vorausschauende Planung können Unternehmer sich einiges an Geld beim Unternehmensverkauf sparen.

Wenn Sie nähere Informationen dazu benötigen, kontaktieren Sie gerne die Autorinnen.

 

Zu den Autorinnen:

Mag. Alexandra Tobin-Vallant, CVA, ist M&A-Expertin und Geschäftsführerin der Good two Finance GmbH. www.goodtwofinance.com

MMag. Silvia Simon, ist Partnerin bei EOS Partner, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin sowie zertifizierte Umgründungsexpertin. www.eospartner.at